Liebe Minigolffreunde!
Wir freuen uns, Sie am nächsten Wochenende (23. – 25.04.21) jeweils von
13 – 19 Uhr (letzter Spielbeginn 17:30) bei uns begrüßen zu dürfen!
- Betreten der Anlage nur mit FFP2-Maske, keine Tragepflicht bei der eigentlichen Sportausübung, jedoch in geschlossenen Räumlichkeiten.
- Die Sportausübung ist nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird, gestattet.
- Es muss zu haushaltsfremden Personen ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.
- Auf der Minigolfanlage müssen pro Person 20 m2zur Verfügung stehen.
- Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist.
- Das Verweilen auf dem Minigolfplatz ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt (daher kein gemütliches Plaudern nach der Minigolfrunde, kein Zusammensitzen usw.!!)
- Veranstaltungen (mit Ausnahme von Spitzensport und Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen entsprechend den Vorgaben der COVID-19-SchMV) sind untersagt – darunter fällt auch schon ein abgesprochenes Training von zwei Personen!
- Der Sportstättenbetreiber bzw. die Vereine sind verpflichtet, von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vorname, Familienname, E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer und Dokumentation des Aufenthalts (Datum, Uhrzeit) festzuhalten und diese Daten 28 Tage zum Zweck des Contact Tracing aufzubewahren (sowie danach unverzüglich zu vernichten)